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Bye, bye Versicherungsdoppelkarte Vom 1. Januar 2003 an erhalten Autofahrer lediglich eine sogenannte vereinfachte Versicherungsbestätigungskarte. Dies teilt der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft – GdV – mit. Die Information an die Versicherung, dass sie für das zugelassene Fahrzeug in Haftung ist, erfolgt dann elektronisch über das Kraftfahrtbundesamt – KBA – in Flensburg. |
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