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Handynummer kann beim Wechsel mitgenommen werden Ab sofort können Verbraucher ihre Handynummer bei einem Providerwechsel beibehalten. Voraussetzung für die Mitnahme der Mobilfunknummer ist der Abschluss eines Vertrages mit dem neuen Mobilfunkanbieter und die Beendigung des laufenden Vertrages mit dem bisherigen Provider. Zu beachten ist dabei, dass die Mitnahme der Rufnummer beim neuen Anbieter beauftragt werden muss. Dem Verbraucher können - nach Angaben der Regulierungsbehörde für Telekommunikation – dabei nur die Kosten in Rechnung gestellt werden, die dem abgebenden Mobilfunkanbieter einmalig beim Wechsel eines Kunden entstehen. Dabei können je nach Anbieter auch unterschiedliche Kosten ermittelt werden. |
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